Handbuch Liechtensteinisches Strafprozessrecht
Brandstätter / Nagel / Öhri / Ungerank (Hrsg)
Autorinnen und Autoren:
Dr. Alexander Amann, Dr. Dietmar Baur, Dr. Roger Beck, Dr. Ingrid Brandstätter, Dr. Christine Knapp-Brucker, lic. iur. Marco Ender, MMMag. Dr. Franz Josef Giesinger, Mag. Bruno Gstöhl, lic. iur. Vera Hasler, Dr. Frank Haun, Mag. Gregor Hirn, Dr. Michael Jehle, Mag. Konrad Lanser, Mag. Barbara Mayerhöfer, Mag. Marc Julian Mayerhöfer, lic. iur. Jürgen Nagel, lic. iur. Uwe Öhri, Dr. Thomas Schmid, MLaw Matthias Schmidle, Dr. Wilhelm Ungerank, Dr. Robert Wallner
Vorwort:
Den Anstoss für dieses Werk gab das von OGH Präsident Prof. Hubertus Schumacher 2020 herausgegebene Handbuch Liechtensteinisches Zivilprozessrecht, das ebenfalls im Verlag Manz erschienen ist und sich mittlerweile als unentbehrliches Hilfsmittel bewährt hat.
Zwar stellt auch für das liechtensteinische Strafprozessrecht die entsprechende österreichische Prozessordnung die Rezeptionsvorlage dar, doch sind die Abweichungen zur aktuellen österr StPO erheblich. So ist in Liechtenstein in vielen Fällen ein Dreiinstanzenzug vorgesehen und folgt das Vorverfahren immer noch dem Untersuchungsrichtermodell.
Zahlreiche Praktiker aus der Justiz und der Advokatur konnten für dieses Handbuch als Autoren gewonnen werden. Ziel war es, erstmals in der Geschichte des liechtensteinischen Strafprozesses eine umfassende Darstellung der einschlägigen Bestimmungen zu erarbeiten. Wir sind überzeugt davon, dass dies mit dem nunmehr vorliegenden Handbuch Liechtensteinisches Strafprozessrecht gelungen ist. Es soll der Praxis als Orientierungshilfe dienen, aber auch zur Rechtsfortbildung beitragen. Aufgrund der besonderen Bedeutung für den Finanzplatz Liechtenstein wurde den Bestimmungen, die die internationale Rechtshilfe in Strafsachen betreffen, breiter Raum gewidmet.
Für den in Österreich, der Schweiz oder Deutschland tätigen Juristen soll dieses Handbuch einen Einstieg in das liechtensteinische Strafprozess- und Rechtshilferecht ermöglichen, etwa wenn er im freien Dienstleistungsverkehr als Verteidiger oder Privat- bzw. Haftungsbeteiligtenvertreter vor liechtensteinischen Gerichten einschreitet oder wenn sich in einem ausländischen Verfahren die Beischaffung von Beweismitteln im Rechtshilfeweg aus Liechtenstein als erforderlich erweisen sollte. Aufgrund des Dreiinstanzenzuges in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Anrufbarkeit des Staatsgerichtshofes (Verfassungsgericht) im Falle von enderledigenden und letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidungen liegt in Liechtenstein zu Bestimmungen, die etwa in Österreich kaum Gegenstand von OGH-Entscheidungen werden können, vielfach höchst- oder verfassungsgerichtliche Judikatur vor, die für den ausländischen Normanwender von grossem Nutzen sein kann.
Die Konzeption als Handbuch bringt es mit sich, dass in den Kapiteln die Verfahrensstadien vielfach übergreifend behandelt werden.
Entsprechend dem vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebenen amtlichen Regelwerk und den damit für das Fürstentum Liechtenstein anzuwendenden Rechtschreibregeln wird in diesem Buch durchwegs das Doppel-„s“ verwendet.
Unser Dank gilt zunächst den Autoren, die ihre fachlich hochstehenden Beiträge durchwegs auch pünktlich abgeliefert haben.
Frau MMag. Judith Gerngross vom Verlag Manz hat dieses Werk als Lektorin betreut. Auch ihr schulden wir grossen Dank.
Schliesslich bedanken wir uns noch bei StA MLaw Carina Oehri und den Richteramtsanwärterinnen MLaw Melanie Eberle, Sarah Hasler M.A. HSG und MLaw Anna Hirschlehner für ihren grossen Einsatz und ihre Akribie beim Redigieren der Manuskripte.
Vaduz, im Juli 2021
Ingrid Brandstätter
Jürgen Nagel
Uwe Öhri
Wilhelm Ungerank