Das Gericht

Publika­tionen

Stel­lungnahme des Fürst­lichen Ober­sten Gerichtshofs zum Ver­nehm­las­sungs­bericht betreffend die Abände­rung der Verfas­sung, des Gerichtsorganisa­tions­ge­setzes und weiterer Gesetze (Reform im Justiz­wesen)


 

Stel­lungnahme des Fürst­lichen Ober­sten Gerichtshofs zum Entwurf eines Berichts und Antrags zur Justizreform


 

Stel­lungnahme von Prof. Garber, Prof Koller, RA Nueber und Prof Schauer zur Ver­nehm­las­sung Justizreform


 

Loacker, Die Justiz als Standortf­aktor - Kurz­bericht zu einer Fach­ver­an­stal­tung des Doktoratskollegs "Liechten­steini­sches Recht" an der Uni­versität Innsbruck vom 20. April 2023 anläss­lich der geplanten Abschaf­fung des FL-OGH


 

Stel­lungnahme von Prof. Dr. Dr. h.c. Carl Baudenbacher zur geplanten Abschaf­fung des Fürst­lichen Ober­sten Gerichtshofs


 

weitere Publika­tionen

100 Jahre Fürstlicher Oberster Gerichtshof 1100 Jahre Fürstlicher Oberster Gerichtshof 2

Fest­schrift 100 Jahre Fürst­licher Ober­ster Gerichtshof

Schu­macher/Zimmermann (Hrsg)

Mit Beiträgen von:

Reinhold Beiser, Verena Cap, Felix Dasser, Georg Eckert,
Markus Gehrlein, Thomas Gergen, Friedrich Harrer, Helmut Heiss,
Ulrich Herrmann, Hilmar Hoch, Georg Kathrein, Georg Kodek, Simon Laimer, Leander Loacker, Elisa­beth Lovrek,
Andreas Th. Müller, Thomas Müller, Matthias Neumayr,
Nicolas Raschauer, Martin Schauer, Robert Schneider,
Alexander Schopper, Hubertus Schu­macher, Francesco A. Schurr, Andreas Schwartze, Hansjörg Seiler, Ulrich Torggler, Mathias Walch, Wigbert Zimmermann


 
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E­instweilige Verfügungen im liechten­steini­schen Recht

Philipp S. Benda

Vorwort:

Das Rechts­in­stru­ment der einstweiligen Verfügung ist von großer Relevanz im fast täglichen Wirt­schaftsleben, dennoch findet sich im Fürstentum Liechten­stein keine Literatur, die sich ausführlich mit dieser Thematik ausein­ander­setzt. Diese Lücke in der Jurisprudenz zu schließen, ist das erklärte Ziel der vorliegenden Arbeit, um sowohl dem Rechtswissen­schaftler als auch dem Praktiker ein spannendes sowie nützliches Werk zu präsentieren. Die in der liechten­steini­schen Rechtslage bestehenden offenen Fragen werden einer Klärung zugeführt. Auf der anderen Seite herr­schen auch in Österreich, als Rezep­tionsland für die liechten­steini­sche einstweilige Verfügung, zahlreiche Unklarheiten, bei denen sich ein Blick über die Grenzen nach Liechten­stein lohnt. Ein Rechts­vergleich eröffnete mir die Möglich­keit diese Thematik, sowohl auf der Grundlage des österreichi­schen als auch des liechten­steini­schen Rechts, näher zu beleuchten. 
 
Die vorliegende Monografie beruht auf meiner Disserta­tion, die von der Leopold-Franzens-Uni­versität Innsbruck im Juli 2021 approbiert und im Rahmen meiner Mitglied­schaft beim Doktoratskolleg für Liechten­steinisches Recht verfasst wurde. 
 
An diesem Punkt möchte ich meinem Betreuer, Univ.-Prof. RA Dr. Hubertus Schu­macher, meinen besonderen Dank aussp­rechen, der nicht nur leit­gebend bei der The­menwahl war, sondern stets ein offenes Ohr für alle sich bei der Erarbei­tung der Disserta­tion ergebenden Rechtsfragen hatte. Auch unterstützte er mich mit seiner Expertise bei der Fertig­stel­lung der vorliegenden Publika­tion. 
 
Innsbruck, September 2021
Philipp S. Benda 


 
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Hand­buch Liechten­steini­sches Strafprozess­recht

Brandstätter / Nagel / Öhri / Ungerank (Hrsg)

Autorinnen und Autoren:

Dr. Alexander Amann, Dr. Dietmar Baur, Dr. Roger Beck, Dr. Ingrid Brandstätter, Dr. Christine Knapp-Brucker, lic. iur. Marco Ender, MMMag. Dr. Franz Josef Giesin­ger, Mag. Bruno Gstöhl, lic. iur. Vera Hasler, Dr. Frank Haun, Mag. Gregor Hirn, Dr. Michael Jehle, Mag. Konrad Lanser, Mag. Barbara Mayerhöfer, Mag. Marc Julian Mayerhöfer, lic. iur. Jürgen Nagel, lic. iur. Uwe Öhri, Dr. Thomas Schmid, MLaw Matthias Schmidle, Dr. Wilhelm Ungerank, Dr. Robert Wallner

Vorwort:

Den Anstoss für dieses Werk gab das von OGH Präsident Prof. Hubertus Schu­macher 2020 herausge­gebene Hand­buch Liechten­steini­sches Zivilprozess­recht, das ebenfalls im Verlag Manz erschienen ist und sich mittlerweile als unent­behr­liches Hilfsmittel bewährt hat.

Zwar stellt auch für das liechten­steini­sche Strafprozess­recht die entsp­rechende österreichi­sche Prozessord­nung die Rezep­tionsvorlage dar, doch sind die Abweich­ungen zur aktuellen österr StPO erheb­lich. So ist in Liechten­stein in vielen Fällen ein Drei­in­stanzenzug vor­gesehen und folgt das Vor­verfahren immer noch dem Unter­such­ungsrich­termodell.

Zahlreiche Praktiker aus der Justiz und der Advokatur konnten für dieses Hand­buch als Autoren gewonnen werden. Ziel war es, erstmals in der Geschichte des liechten­steini­schen Strafprozesses eine umfassende Dar­stel­lung der einschlägigen Bestimmungen zu erarbeiten. Wir sind über­zeugt davon, dass dies mit dem nunmehr vorliegenden Hand­buch Liechten­steini­sches Strafprozess­recht gelungen ist. Es soll der Praxis als Orientie­rungshilfe dienen, aber auch zur Rechtsfortbil­dung beitragen. Auf­grund der besonderen Bedeu­tung für den Finanzplatz Liechten­stein wurde den Bestimmungen, die die interna­tionale Rechtshilfe in Strafsachen betreffen, breiter Raum gewidmet.

Für den in Österreich, der Schweiz oder Deutschland tätigen Juri­sten soll dieses Hand­buch einen Einstieg in das liechten­steini­sche Strafprozess- und Rechtshilfe­recht ermöglichen, etwa wenn er im freien Dienstleis­tungs­ver­kehr als Verteidi­ger oder Privat- bzw. Haf­tungs­beteiligten­vertreter vor liechten­steini­schen Gerichten ein­schreitet oder wenn sich in einem ausländi­schen Verfahren die Bei­schaf­fung von Beweismitteln im Rechtshilfeweg aus Liechten­stein als erforder­lich erweisen sollte. Auf­grund des Drei­in­stanzenzuges in der ordent­lichen Gerichtsbar­keit und der Anrufbar­keit des Staats­gerichtshofes (Verfas­sungs­gericht) im Falle von enderle­digenden und letzt­in­stanz­lichen gericht­lichen Ent­schei­dungen liegt in Liechten­stein zu Bestimmungen, die etwa in Österreich kaum Gegen­stand von OGH-Ent­schei­dungen werden können, vielfach höchst- oder verfas­sungs­gericht­liche Judikatur vor, die für den ausländi­schen Norman­wender von grossem Nutzen sein kann.

Die Konzep­tion als Hand­buch bringt es mit sich, dass in den Kapiteln die Verfahrens­stadien vielfach übergreifend behandelt werden.

Entsp­rechend dem vom Rat für deut­sche Recht­schreibung herausge­gebenen amt­lichen Regelwerk und den damit für das Fürstentum Liechten­stein anzu­wendenden Recht­schreib­regeln wird in diesem Buch durchwegs das Doppel-„s“ ver­wendet.

Unser Dank gilt zunächst den Autoren, die ihre fach­lich hoch­stehenden Beiträge durchwegs auch pünkt­lich abgeliefert haben.

Frau MMag. Judith Gerngross vom Verlag Manz hat dieses Werk als Lektorin betreut. Auch ihr schulden wir grossen Dank.

Schliess­lich bedanken wir uns noch bei StA MLaw Carina Oehri und den Richteramtsanwärterinnen MLaw Melanie Eberle, Sarah Hasler M.A. HSG und MLaw Anna Hirschlehner für ihren grossen Ein­satz und ihre Akribie beim Redigieren der Manuskripte.

Vaduz, im Juli 2021

 

Ingrid Brandstätter
Jürgen Nagel
Uwe Öhri
Wilhelm Ungerank


 
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Liechten­steini­sches Wirt­schafts­recht

Marxer & Partner Rechtsanwälte (Hrsg)

Das Hand­buch ist eine aktualisierte und stark erweiterte Fas­sung des zuletzt 2009 erschienen Standardwerks „Liechten­steini­sches Wirt­schafts­recht“ und bietet die einzige umfassende Übersicht zu dieser Materie.

Als Nachschla­gewerk eignet es sich zur raschen Einarbei­tung, gründlichen Erstinforma­tion und vertiefenden Orientie­rung im komplexen Geflecht an Rechten, Erfordernissen und Sank­tionen.

Behandelt werden alle Themen, die für mit liechten­steini­schem Wirt­schafts­recht befas­ste in- und ausländi­sche Rechtsan­wender, Behörden und Gerichte relevant sind, unter anderem:

  • europäische und nationale Rechts­grundlagen,
  • Gesell­schafts-, Steuer- und Finanzmarkt­recht, Sorgfalts­pf­licht-, Straf- und Rechtshilfe­recht,
  • Zivil-, Zivilprozess­recht und Interna­tionales Privat­recht und
  • erstmals Daten­schutz­recht mit DSGVO, das neue Notariats­ge­setz sowie die welt­weit einzigartige Blockchain-Gesetz­gebung.

 
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Be­weiserhebung im Schieds­verfahren

Schu­macher (Hrsg)

Autorinnen und Autoren:

Mag. Anna Förstel-Cherng, LL.M., Mag. Dr. Christian Klauseg­ger, Univ.-Ass. Dr. Barbara Köllen­sper­ger, Univ.-Prof. Dr. Christian Koller, Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Univ.-Prof. i. R. Dr. Hubertus Schu­macher, Dr. Gerold Zeiler, LL.M. (WashU)

Vorwort:

Seit dem Erscheinen der ersten Auflage der "Be­weiserhebung" im Jahr 2011 hat sich die Bedeu­tung des Schieds­verfahrens in der Praxis der Wirt­schafts­streitig­keiten - erwar­tungsgemäss - erheb­lich gestei­gert. Aber auch der Einfluss der im interna­tionalen Schieds­verfahren entwickelten Verfahrensele­mente auf das österreichi­sche Schieds­verfahren, ins­besondere im Bereich der Beweiserhebung, hat sich spürbar vergrössert. Die interna­tionalen Regeln und Schiedsord­nungen wurden mittlwerweile - teils mehrfach - den geänderten Verhältnissen und Anforde­rungen an effizient und zügig durchzuführende Schieds­verfahren angepasst. Die Bedeu­tung der IBA Rules hat sich vor allem in Schieds­verfahren mit Beteiligten aus unterschied­lichen recht­lichen Kultur­kreisen zu interna­tional weit­gehend anerkannten und damit beinahe schon normativen Schieds­verfahrensregeln entwickelt. Die 2018 publizierten Prague Rules setzten dazu einen von der kontinental-europäischen Verfahrensdogmatik beeinflus­sten Kontrapunkt. Nicht zuletzt kam es seit Erscheinen der ersten Auflage zu weg­weisenden Ent­schei­dungen des österreichi­schen Höchst­gerichts zum nationalen Schieds­verfahrensrecht. Diese Entwick­lungen waren Anlass, eine zweite Auflage der "Be­weiserhebung" in Angriff zu nehmen.  

Darüber hinaus war es ein Anliegen, das Buch mit weiteren Beiträgen anerkannter Autoren aus Praxis und Wissen­schaft zu bereichern. Einschlägige Beiträge zu wesent­lichen Fragen des schiedsrecht­lichen Beweiserhebungs­rechts wurden neu aufgenom­men: So konnte die Ausle­gung und Anwen­dung der IBA Rules - diese schon in der Fas­sung 2020 -, das praktisch höchst relevante Problem der ad­verse inferences, ins­besondere bei Nicht­befol­gung schieds­gericht­licher Aufträge, die in vielen Schieds­verfahren ent­schei­dungsrelevante Schadensschätzung und der immens wichtige Bereich der aus dem Beweis­verfahren resultier­enden Aufhebungsgründe neu in das Buch aufgenom­men werden.

Das Buch ist ein Hand­buch für Praxis und Wissen­schaft und hat vor allem die seit der ersten Auflage erschienenen Bücher und die in Fachzeit­schriften zahlreich erschienenen Abhand­lungen so gut wie möglich abgebildet und eingearbeitet. 

Frau Mag. Fanny Rohmann danke ich für tatkräftige und unermüdliche Unterstützung im Zusam­menhang mit der Druc­kreif­mach­ung dieser Publika­tion. 

Mein Dank gilt wie immer dem Verlagshaus Manz und Frau Mag. Kathrin László für die hervorragende Unterstützung. 

Innsbruck, im Mai 2021

Hubertus Schu­macher


 

Neuer­schei­nungen

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Zivil­recht und Token-Ökonomie in Liechten­stein

Sarah Lorraine Wild

Innsbrucker Schriften zum Unterneh­mens­recht - Band 17 herausge­geben von Alexander Schopper

Eine Analyse der zivil­recht­lichen Bestimmungen des TVTG unter Berücksichti­gung des Wert­rechts

Verlag Österreich


 
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Hand­buch Liechten­steini­sches Zivilprozess­recht

Schu­macher (Hrsg)

Autorinnen und Autoren:

Dr. Dietmar Baur, Dr. Stefan Becker, Dr. Marie-Theres Frick,
Dr. Johannes Gasser, Dr. Lothar Hagen, Dr. Barbara Köllen­sper­ger,
Mag. Konrad Lanser, Dr. Berhard Lorenz, Dr. Hannes Mähr,
Univ.-Prof. Dr. Peter G. Mayr, lic. iur. Jürgen Nagel,
lic. iur. Uwe Öhri, Dr. Wolfram Purt­scheller, MMag. Nicolas Reithner, Dr. Emanuel Schädler, Dr. Robert Schneider,
Prof. em. Dr. Anton K. Schnyder, Univ.-Prof. Dr. Hubertus
Schu­macher, Dr. Wilhelm Ungerank, Dr. Hugo Vogt, Dr. Manuel
Walser, Dr. Ralph Wanger, Dr. Wigbert Zimmermann

Vorwort:

Rezep­tions­grundlage für den liechten­steini­schen Zivilprozess ist die österreichi­sche Zivilprozessord­nung 1895. Seit der Rezep­tion 1912 hat sich nicht nur die prakti­sche Anwen­dung des Gesetzes von jener der öZPO verselbständigt, sondern haben auch diverse Verfahrensnovellen zur unverkennbaren Eigen­heit des liechten­steini­schen Zivilprozesses beigetragen. Ein verfahrens­recht­liches Nor­mengefüge kann in seiner Anwen­dung und Kohärenz von divergenten geographi­schen, staats­recht­lichen und vor allem auch wirt­schaft­lichen Gegeben­heiten abhängig sein. Nur beispielhaft für diese Entwick­lung: Die in Österreich in praxi kaum anzutreffende aktori­sche Kau­tion (§§ 57 ff ZPO) ist in Liechten­stein "tägliches Brot" aller Instanzen, die dazu eine eigenständige und ver­zweigte Judikatur entwickelt haben. Fragen der gericht­lichen Zuständig­keit tauchen zwar nicht inner­staat­lich, aber im Hinblick auf die interna­tionale Zuständig­keit der liechten­steini­schen Gerichte häufig auf, zumal auf­grund der ausländi­schen Beteili­gungen in Stif­tungen, Gesell­schaften und anderen Verband­spersonen gericht­liche Streitig­keiten oft Auslands­bezug haben. Schliess­lich ist das Rechtsmittelsy­stem anders geprägt als jenes der öZPO, gilt doch im Beru­fungs­verfahren eine begrenzte Neue­rungserlaubnis und ent­behrt das Revisions­verfahren der "erheb­lichen Rechtsfrage" als Zulas­sungsvoraus­setzung. Eine im liechten­steini­schen Zivilprozess begegnende Eigen­heit ist auch die Bekämpfbar­keit von im ordent­lichen Rechtsweg nicht mehr anfechtbaren, "enderle­digenden" - auch unter­in­stanz­lichen - Ent­schei­dungen mit Individual­be­schwerde an den StGH, die zur verfas­sungs­recht­lichen Prüfung verfahrens­recht­licher Normen führen kann. Aber auch der schweizeri­sche Einfluss auf das liechten­steini­sche Zivilprozess­recht ist nicht zu verkennen: Das liechten­steini­sche Rechtsbots­verfahren mit "Rechtsvorschlag" des Schuldners (§§ 593a ff ZPO), das Rechtsöffnungs­verfahren und die Aberken­nungs­klage (Art 49 ff, 53 RSO) sind nach schweizeri­schem Vorbild geschaffen.

Schon anhand dieser Beispiele wird deut­lich, dass der liechten­steini­sche Zivilprozess, der zuletzt 2018 novelliert wurde, nicht nur teil­weise anders normiert ist, sondern auch sein usus fori vom österreichi­schen teil­weise erheb­lich abweicht. Der Fürst­liche Ober­ste Gerichtshof hat im Hinblick auf diese Vielfalt der verfahrens­recht­lichen Rechtsquellen und die dichte Rezep­tionslage mehrfach aus­gesprochen, dass das liechten­steini­sche zivilgericht­liche Verfahren ein in sich geschlos­senes ganzes und selbständiges System bildet: "Zwar sind viele Ele­mente dieses Systems, der besonderen geographi­schen Lage dieses Landes Rech­nung tragend, aus den Verfahrensord­nungen der Nachbarländer, Österreich und der Schweiz, übernom­men worden. Diese Übernah­men erfolgten aber nicht planlos oder bruchstückhaft, sondern in einer sich gegenseitig ergänzenden Art und Weise, so dass in Verbin­dung mit landeseigenen Rege­lungen eine durchaus eigenständige, in sich geschlos­sene Verfahrensord­nung ent­stand, von der allerdings einzelne Bestandteile ihre Herkunft weder verleugnen können noch wollen. Char­akteristisch an diesem liechten­steini­schen Verfahrens­recht ist die einheit­liche Verbin­dung gerade der Bestandteile verschiedenarti­ger Herkunft". 

Diese spezielle verfahrens­recht­liche Rechtssitua­tion war Anlass und Impetus dazu, eine umfassende Dar­stel­lung des liechten­steini­schen Zivilprozess­rechts mit Beiträgen aus­gewiesener Praktiker und Theoretiker aus dem liechten­steini­schen, österreichi­schen und schweizeri­schen Rechts­bereich heraus­zu­geben. Das Ergebnis ist das vorliegende Hand­buch, das der Praxis vor den Fürst­lichen Gerichten eine tragfähige Grundlage für die tägliche Anwen­dung und Fortentwick­lung des liechten­steini­schen Zivilprozess­rechtes bieten soll. 

Ganz besonderen Dank schulde ich Frau Univ.Ass. Dr. Barbara Köllen­sper­ger und Frau Univ.-Ass. Mag. Fanny Rohmann für die höchst engagierte und unermüdliche Unterstützung bei der Erstel­lung und Druc­kreif­mach­ung dieses Werkes. 

Innsbruck, im Mai 2020

Hubertus Schu­macher