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Entscheidungen des OGH

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Entscheidungen zu #Verfahren
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    05 HG.2022.174

    Beschluss vom 08.11.2024

    05 HG.2022.174 - OGH.2024.84

    #sekundäre Feststellungsmängel, mangelhafte Rechtsmittelausführung  #Rechtsrüge, mangelhaft  #Verfahrensmängel, vom Rekursgericht verneinte  #Ermessensbegünstigung, Voraussetzungen  #Ermessensbegünstigte, Informationsrecht  #Rechtsmissbrauch  #Informationsrecht des Begünstigten, eingezahlte Beträge  #Informationsrecht des Begünstigten, Grund der Einzahlung  #Informationsrecht des Begünstigten, Person des Einzahlers  #Geheimhaltungsinteresse der Stiftung  

    04 CG.2019.409

    Beschluss vom 15.12.2021

    04 CG.2019.409 - OGH.2021.86

    #Summarisches Verfahren nach § 287 Abs 1 EO  

    05 CG.2019.249

    Urteil vom 06.09.2024

    05 CG.2019.249 - OGH.2024.25

    #Feststellungsmängel, Geltendmachung  #Feststellungsmängel, rechtliche  #Verfahrensmangel, Wesentlichkeit (Kausalität)  #Verfahrensart  #Bindungswirkung des Beschlusses  #Unterlassungsanspruch des Begünstigten gegen Geschäftsführung des Stiftungsrats, Ermessensmissbrauch  #Substiftungen, Voraussetzungen zur Gründung  

    09 CG.2016.255

    Beschluss vom 05.11.2021

    09 CG.2016.255 - OGH.2021.89+90

    #Insolvenzverschleppungshaftung  #Altgläubiger  #Neugläubiger  #Überschuldung  #Zahlungsunfähigkeit  #Zahlungsstockung  #Quotenschaden  #Vertrauensschaden  #Verjährung, gehörige Fortsetzung des Verfahrens  #Anscheinsvollmacht  

    11 RS.2024.51

    Beschluss vom 06.06.2024

    11 RS.2024.51 - OGH.2024.41

    #Auslieferung zur Vollstreckung  #europäischer Haftbefehl  #Übernahme der Strafvollstreckung  #Strafvollzug, Zuständigkeit  #Auslieferungshindernisse  #rechtsstaatliche Mängel in EMRK-Mitgliedstaat  #Vertrauensgrundsatz, völkerrechtlicher  #faires Verfahren, offenkundige Verweigerung  #Abwesenheitsverfahren  #Widerruf einer bedingten Strafnachsicht ohne Anhörung der betroffenen Person in deren Abwesenheit  #Härtefall  #Notwendigkeits- und Verhältnismässigkeitsprüfung  

    04 CG.2020.110

    Urteil vom 03.05.2024

    04 CG.2020.110 - OGH.2023.109

    #Erbenstellung, in thailändischem Verfahren  #Sachlegitimation  #Bindungswirkung  #Mängelrüge, gesetzmässige Ausführung  

    03 CG.2021.199

    Beschluss vom 01.07.2022

    03 CG.2021.199 - OGH.2022.38

    #Statuten, Ausschluss der behördlichen Aufsicht  #Anstalt, ausserstreitiges Verfahren  

    04 CG.2019.409

    Beschluss vom 07.06.2022

    04 CG.2019.409 - OGH.2022.37

    #Kosten des Verfahrens, Geltendmachung  #Rechtsmittelausschluss  

    SV.2022.46

    Beschluss vom 05.05.2023

    SV.2022.46 - OGH.2023.24

    #Untersuchungspflicht, Abklärung von Amts wegen  #Vertrauensschutz  #Fairness im Verfahren  #Mitwirkungspflicht im Verfahren  

    03 CG.2020.102

    Urteil vom 01.03.2024

    03 CG.2020.102 - OGH.2023.104

    #Beweiswürdigung, unzulässige Bekämpfung  #Privatgutachten  #Verfahrensmängel erster Instanz  #Geschäftsfähigkeit  #rechtlicher Schluss aus Tatsachen  

    SV.2021.14

    Urteil vom 04.03.2022

    SV.2021.14 - OGH.2022.3

    #Untersuchungsgrundsatz  #Erkundungsbeweis  #Beweislast, eingeschränkt  #Leidensabzug  #Berufungsgericht, Verfahrensergänzung  #  

    09 CG.2020.97

    Urteil vom 04.03.2022

    09 CG.2020.97 - OGH.2021.111

    #Verhandlungsgrundsatz, Behauptungslast der Parteien  #Überraschende Rechtsansicht des Berufungsgerichts, Erörterungspflicht  #venire contra factum proprium  #Rechtsmissbrauch, widersprüchliches Verhalten  #Verfahrensmangel, abstrakte Eignung, sich auf die Unrichtigkeit der Entscheidung auszuwirken  #rechtliche Beurteilung, Überprüfungspflicht durch Berufungs- und Revisionsgericht  #Rechtsmittel, selbständige anspruchsbegründende oder anspruchsvernichtende Aspekte  #Rechtsmittel, Unzulässigkeit der Verweisung  #Auslandsbezug, rügelose Anwendung von inländischem Recht  #Prozessvollmacht  #doppelfunktionelle Parteiprozesshandlungen  #Schriftform, E-Mail  #Unterschriftlichkeit  #Versicherung, Rücktrittsrecht, Perpetuierung  #Rücktritt, Versicherungsnehmer  #Versicherungsvertrag, Abtretung von Ansprüchen  

    06 HG.2022.105

    Beschluss vom 03.03.2023

    06 HG.2022.105 - OGH.2022.72

    #Unterbrechung des Verfahrens  

    08 CG.2023.13

    Urteil vom 09.02.2024

    08 CG.2023.13 - OGH.2023.126

    #Verfahrensmängel erster Instanz  #Begründungsmangel  #Einleitungen, weitläufige  #Rechtsmittel, gesetzmässige Ausführung  

    02 CG.2020.217

    Urteil vom 09.02.2024

    02 CG.2020.217 - OGH.2023.68

    #Beweisanbot, verspätet  #Bindungswirkung, Verwaltungsbehörden  #Verkürzung über die Hälfte  #Verfahrensmangel, erste Instanz  #Beweisaufnahme, Unmittelbarkeit  #Urkunden, ergänzende Feststellungen im Rechtsmittelverfahren  

    06 HG.2022.105

    Beschluss vom 03.02.2023

    06 HG.2022.105 - OGH.2022.72 Februar 2023

    #Unterbrechung des Verfahrens, Fortsetzung  

    06 HG.2019.250

    Beschluss vom 03.02.2023

    06 HG.2019.250 - OGH.2022.95

    #Treuhandschaft  #Aufsichtsverfahren, Verfahrenszweck  #Begünstigtenberechtigter  #Aufsichtsverfahren, Parteistellung  #Rechtsmittellegitimation  

    15 CG.2022.130

    Beschluss vom 05.01.2024

    15 CG.2022.130 - OGH.2023.93

    #Nichtigkeitsklage, Unzulässigkeit im EV-Verfahren  #Zurückweisung  #Rechtzeitigkeit  #Vertretung, mangelnde  

Rechtssätze

  • Zum Informationsrecht des Ermessensbegünstigten

    05 HG.2022.174 vom 08.11.2024

    05 HG.2022.174 - OGH.2024.84

    #sekundäre Feststellungsmängel, mangelhafte Rechtsmittelausführung  #Rechtsrüge, mangelhaft  #Verfahrensmängel, vom Rekursgericht verneinte  #Ermessensbegünstigung, Voraussetzungen  #Ermessensbegünstigte, Informationsrecht  #Rechtsmissbrauch  #Informationsrecht des Begünstigten, eingezahlte Beträge  #Informationsrecht des Begünstigten, Grund der Einzahlung  #Informationsrecht des Begünstigten, Person des Einzahlers  #Geheimhaltungsinteresse der Stiftung  
  • Zur Unterbrechung des Verfahrens bei Tod einer Partei

    09 CG.2019.181 vom 06.09.2024

    Rechtssatz

    1) § 36 Abs 1 und 2 ZPO: Da § 36 Abs 1 ZPO die Vollmacht aufgrund eines Widerrufs oder einer Kündigung als aufgehoben ansieht („herbeigeführte Aufhebung der Vollmacht“), würde es für die Verhinderung der Verfahrensunterbrechung nicht ausreichen, wenn – etwa wegen einer Vollmachtskündigung noch vor dem Todeszeitpunkt - der Tod der Partei in die 14-tägige Interessenwahrungspflicht des § 36 Abs 2 fällt.

    2) § 155 Abs 1 ZPO: Das Verfahren wird im Fall des Ablebens einer Prozesspartei nur dann unterbrochen, wenn die verstorbene Partei nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war. Zweck dieser Bestimmung ist es, durch den Tod einer Partei bedingte Verzögerungen zu verhindern und die möglichst reibungslose Fortsetzung des Verfahrens zu ermöglichen. Die Vollmacht muss im Zeitpunkt des Todes der Partei noch aufrecht sein, damit das Verfahren nicht unterbrochen wird.

    3) § 495 Abs 2 ZPO: Der Rekurs an den OGH aufgrund eines Rechtskraftvorbehalts im Rekursverfahren ist als „Rekurs“ zu bezeichnen.

    #Verfahren  
  • Getendmachung von sekundären Feststellungsmängeln und Verfahrensmängeln; Geschäftsführungsmassnahmen der Stiftungsverwaltung; Substiftungen

    05 CG.2019.249 vom 06.09.2024

    Rechtssatz

    1) § 465 Abs 1 Z 3 ZPO, § 475 Abs 1 Z 2 ZPO: Zur Geltendmachung von sekundären Feststellungsmängeln: Es ist unter dem Gesichtspunkt des § 475 Abs 1 Z 2 ZPO nicht ausreichend, wenn bloss das Fehlen bestimmter Feststellungen gerügt wird. Vielmehr ist konkret auszuführen, weshalb in rechtlicher Hinsicht eine andere Beurteilung, die zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen würde, heransteht, wenn die Untergerichte zusätzliche Feststellungen getroffen hätten.

    2) § 465 Abs 1 Z 2 ZPO: Der Verfahrensmangel muss abstrakt geeignet sein, eine „unrichtige Entscheidung“ (für den Rechtsmittelwerber ungünstige Entscheidung) herbeigeführt zu haben. Hatte die vorgefallene Mangelhaftigkeit bei abstrakter Betrachtung keinen möglichen Einfluss auf die Entscheidung, liegt auch keine Mangelhaftigkeit des Verfahrens vor (notwendige Kausalität des Verfahrensmangels).

    3) § 24 Abs 1, § 25 Abs 1 StiftG, § 1295 Abs 2 ABGB: Dem Begünstigten kommt mangels entsprechender vertraglicher Weisungsrechte grds kein Mitwirkungs-, geschweige denn ein Vetorecht gegen eine Geschäftsführungsmassnahme der Stiftungsverwaltung zu. Unterlassungsanspruch eines Begünstigten gegen eine Geschäftsführungsmassnahme des Stiftungsrats nur dann, wenn ein widerrechtliches Verhalten im Sinne eines groben Ermessensmissbrauchs im Sinne des § 1295 Abs 2 ABGB vorliegt.

    4) § 2, § 24 Abs 1, § 25 Abs 1 StiftG: Zur Zulässigkeit von Substiftungen: Die Errichtung und die damit verbundene Vermögensübertragung von der Haupt- auf die Substiftung muss entweder durch eine ausreichend konkrete Anordnung durch den Stifter zur Errichtung einer Substiftung (bzw durch eine zulässige Änderung der Statuten) oder durch den Stiftungszweck der Hauptstiftung gedeckt sein. Entscheidend ist, dass der Stiftungsrat den Stiftungszweck der Hauptstiftung erfüllt.

    05 CG.2019.249 - OGH.2024.25

    #Feststellungsmängel, Geltendmachung  #Feststellungsmängel, rechtliche  #Verfahrensmangel, Wesentlichkeit (Kausalität)  #Verfahrensart  #Bindungswirkung des Beschlusses  #Unterlassungsanspruch des Begünstigten gegen Geschäftsführung des Stiftungsrats, Ermessensmissbrauch  #Substiftungen, Voraussetzungen zur Gründung  

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